Gesetzliche Vorlage... und konkrete Nutzen für Sie

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sichern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit, steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und setzten dabei die Auflagen des Arbeitsschutzgesetzes um.

Als Antwort auf verschiedene Vorgaben aus unterschiedlichen legislativen Quellen hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 das Arbeitsschutzgesetz um einige Bestimmungen erweitert und ein wichtiges Anliegen mehrerer Anspruchseigner in Richtung Fürsorge, Gesundheitsvorsorge und Prävention in einer sogenannten „Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen“, hiernach GBUPsych genannt, Ausdruck zu gegeben.

In den Absätzen 4 bis 6 schreibt das Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßig wiederkehrende Gefährdungsbeurteilung vor, und zwar im Kontext potentieller, psychischer Belastungen. Das ist seit 2013 Stand der Dinge, die Umsetzung gilt für JEDES Unternehmen. 

Im Arbeitsschutzgesetzt werden alle Arbeitgeber gemäß §5 1 ArbSchG, Ziffer 6 verpflichtend aufgefordert, Gefährdungsbeurteilungen auch speziell für psychische Belastungen vorzunehmen. Bund, Länder, gesetzliche Versicherungsträger und Berufsgenossenschaften haben zusammen in der sogenannten GDA, Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie bestimmte Kriterien und Prozessschritte festgelegt, an die sich Unternehmen ausrichten können und sollen:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
  • Durchführen von Maßnahmen
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung[1] 

[1] Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, Arbeitsschutz gemeinsam anpacken, Stand: 22. Mai 2017; Herausgeber: Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz, c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin

Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu den Hintergründen dieser gesetzlichen Vorschrift. 

Links zu diesem Thema:

http://youccom.de/youccom/gbpsych

http://www.gda-portal.de/de/Aufsichtshandeln/Psychische-Belastung/Leitlinie-Psychische-Belastung.html

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/news/2017/psychische-belastungen-richtig-einschaetzen-gefaehrdungsbeurteilung-rechtskonform-durchfuehren/

https://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/videos/5016/gda-erklaerfilm-zur-gb-psych.html

http://www.xing-news.com/reader/news/articles/961012?cce=em5e0cbb4d.%3A0aSHhIaEzjBKR0ov529FAP&link_position=digest&newsletter_id=26743&toolbar=true&xng_share_origin=email

Tools für die Umsetzung der GBUPsych in Ihrem Unternehmen

youCcom_GBUpsych_360°_Analyse- und Monitoringtools_0717.pdf

youCcom_GBUpsych 360°_Alles aus einer Hand_0717.pdf

PS: Ich bin Companion der youCcom (www.youccom.de), und mit 22 Partner bundesweit unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der GBUPsych. 

Seit Ende September 2017 gehöre ich zu diesen 22 zertifizierten "Prozessmanager für die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen (IHK)". 

Sprechen Sie mich direkt an, oder wenden Sie sich an unsere zentrale Stelle: www.youccom.de